Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Endlich Interior Design

Heike Endlich, Selbstständige Innenarchitektin in Lübeck
Stand: 13.01.2025


1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen Heike Endlich, geschäftstätig unter der Marke Endlich Interior Design und ihren Kunden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.


2. Leistungen
2.1. Endlich Interior Design erbringt Dienstleistungen im Bereich Innenarchitektur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Raumplanung, Einrichtungskonzepte, Farb- und Materialberatung sowie die Koordination von Bau- und Renovierungsprojekten.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.


3. Vertragsschluss
3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot von Endlich Interior Design durch den Kunden schriftlich (z. B. per E-Mail) oder durch schlüssige Handlung (z. B. Auftragsbestätigung) angenommen wird.
3.2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung erfolgt gemäß dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich Endlich Interior Design vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Endlich Interior Design.


6. Leistungszeit und Abnahme
6.1. Termine und Fristen für die Leistungserbringung werden individuell vereinbart.
6.2. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Etwaige Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.3. Erfolgt keine Abnahme durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.


7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Endlich Interior Design haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat Anspruch auf Nachbesserung.
7.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3. Endlich Interior Design haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, eigenmächtige Änderungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen.


8. Urheberrechte
8.1. Alle von Endlich Interior Design erstellten Entwürfe, Pläne und Konzepte unterliegen dem Urheberrecht.
8.2. Eine Verwendung der Unterlagen durch den Kunden außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.


9. Vertragsänderungen und Kündigung
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
9.2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.


10. Datenschutz
10.1. Endlich Interior Design erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website www.endlichinterior.de einsehbar.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
11.2. Gerichtsstand ist der Sitz von Endlich Interior Design, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.


12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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